Die Lehraufträge könnten schon auch besser bezahlt sein, zumindest die Vor- und Nachbereitung des Seminars sollte auch entlohnt werden!

Auf eine Stunde gerechnet, liegt die Lehrauftragsvergütung deutlich unter dem Stundenentgelt von angestellten oder verbeamteten Kolleg*innen mit vergleichbaren Tätigkeiten [2], teilweise liegt er sogar unter der Grenze für den Mindestlohn.

Quelle: Die GEW Bayern zur prekären Situation der Lehrbeauftragten: GEW Bayern

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