Die Lehraufträge könnten schon auch besser bezahlt sein, zumindest die Vor- und Nachbereitung des Seminars sollte auch entlohnt werden!
Auf eine Stunde gerechnet, liegt die Lehrauftragsvergütung deutlich unter dem Stundenentgelt von angestellten oder verbeamteten Kolleg*innen mit vergleichbaren Tätigkeiten [2], teilweise liegt er sogar unter der Grenze für den Mindestlohn.
Quelle: Die GEW Bayern zur prekären Situation der Lehrbeauftragten: GEW Bayern